Waffenschränke sind Pflicht !
Waffenschränke gültig nach dem Waffengesetz 2017
Klasse N/0 und Klasse 1 EN 1143-1
Der Gesetzgeber gibt vor, dass nahezu alle Arten von Waffen gegen den Zugriff unberechtigter Personen und Diebstahl gesichert werden müssen.
Nach dem neuen Waffengesetz ( WaffG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass seit dem 06.07.2017 nur noch Waffenschränke und Kurzwaffentresore geprüft nach EN 1143-1 mindestens Grad N/0 zur Aufbewahrung von Waffen verwendet werden dürfen !
Das Waffengesetz stellt auch klar, dass ein vor diesem Termin gekaufter Waffenschrank oder Kurzwaffenschrank im Rahmen der Besitzstandswahrung nicht ausgetauscht werden muss.
Abhängig von der Anzahl der zu sichernden Waffen müssen Sie somit auch keine getrennte Aufbewahrung von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition im Tresor mehr vornehmen.
In Waffenschränken der Klasse N/0 EN 1143-1 unter 200kg darf eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen, sowie Munition aufbewahrt werden.
Bei Waffenschränken der Klasse N/0 über 200kg dürfen maximal 10 Kurzwaffen zusammen mit Munition und Langwaffen aufbewahrt werden.
Bei Waffenschränken- oder Kurzwaffenschränken Widerstandsgrad I EN-1143-1 dürfen Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in unbegrenzter Zahl aufbewahrt werden. Wir haben aus unserem umfangreichen Sortiment an Waffenschränken, aber auch Kurzwaffentresoren und Munitionsschränken einige als Sonderangebot zusammengestellt.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein spezifisches Angebot !
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